Teilnahmebedingungen Harzer Firmenlauf 

Daten & Fakten

Datum
Mittwoch, 19.06.2024

Veranstaltungsort
Dornbergsweg 27, 38855 Wernigerode

Kommunikationsmedien
Alle Informationen werden auf der Internetseite: www.harzer-firmenlauf.de kommuniziert. Kurzfristige Informationen finden Sie zudem bei www.facebook.com/harzerfirmenlauf

Anmeldung, Startgebühr & Leistungen         

> Jeder Teilnehmer versichert durch seine Teilnahme, dass er über einen guten Gesundheits- und ausreichenden Trainingszustand verfügt.

> Anmeldeschluss für den Harzer Firmenlauf ist der 17.06.2024. Danach ist eine Anmeldung bis 30 Minuten vor dem Start gegen eine zusätzliche Nachmeldegebühr von 5,-€ möglich, sofern das Teilnehmerlimit nicht erreicht wurde.

> Die Startgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung pro Team zzgl. MwSt. Die Anmeldung ist verbindlich.        
Eine Stornierung von Startplätzen und eine Rückerstattung bezahlter Startgebühren und Zusatzbuchungen sind ausgeschlossen.             
Der Startplatz kann an ein anderes Unternehmen übertragen werden.

> Eine Stornierung von gebuchten Zusatzpaketen und Extraleistungen grundsätzlich ausgeschlossen. 

In der Startgebühr enthalten sind folgende Leistungen:

Wertungen & Laufberechtigung          

> Gelaufen wird ein Team-Lauf mit 4 Teilnehmern und einer Runde pro Teilnehmer á 2,5km.

> Die Platzierungen beim Harzer Firmenlauf erfolgen nach der Addition der 4 Netto-Zeiten (Zeit vom Überqueren der Startlinie bis zum Überqueren der Ziellinie).

> Startberechtigt sind alle freien und fest angestellten Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Institution. 

> Teams werden unterteilt in die Kategorien

  •  (4 männliche Teilnehmer)
  •  (4 weibliche Teilnehmerinnen) 
  •  (beliebige Konstellation von männlichen und weiblichen Teilnehmenden).

> Zudem gibt es folgende Sonderwertungen:

  • in Überarbeitung

> Gegen die veröffentlichte (vorläufige) Ergebnisliste besteht eine Einspruchsfrist von einer Woche nach Veröffentlichung. Danach kann kein Einspruch mehr getätigt und keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

> Die Teilnahme am Firmenlauf ist grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr möglich. 

> Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, der Sicherheitsbestimmungen, der Regeln und der Sicherheitseinweisungen oder auch unsportliches Verhalten, Läufer zu disqualifizieren oder von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

> Der Team-Captain als Ansprechpartner verpflichtet sich, seine Teammitglieder über die Teilnahmebedingungen zu informieren, sofern diese über eine Sammel-Anmeldung angemeldet wurden. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er das dem Veranstalter sowohl für sich, als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.

Lauf & Zeitmessung         

> Jeder Läufer absolviert 1 Runde á 2,5 km. In Summe ergibt dies 4 Runden mit 10km.

> Die Zeitnahme erfolgt über die Startnummer / den Transponder bzw. Staffelstab.

> Die Startnummern müssen von jedem Teilnehmer gut sichtbar auf der Vorderseite im Brust- bzw. Bauchbereich angebracht werden.

> Das Verlassen der Laufstrecke und absichtliches bzw. versehentliches Abkürzen führen zur Disqualifikation des entsprechenden Läufers.

> Der Lauf steht unter medizinischer Betreuung. Medizinische Angestellte vor Ort sind berechtigt, Teilnehmer aufgrund von Verletzungen und Überanstrengung aus dem Lauf zu nehmen.

> Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem sportlich fairen Umgang untereinander und gegenüber dem gesamten Veranstaltungsteam, sowie seinen Helfern und Streckenposten.

>Staffelstäbe sind Eigentum des Veranstalters und werden nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers am Orga-Zelt entgegengenommen. Nicht zurückgegebene Staffelstäbe / Transponder werden dem jeweiligen Unternehmen mit € 25,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

> Für das Jahr 2024 ist ein Teilnehmerlimit von 3000 Startern vorgesehen. Dieses Limit kann durch behördliche Vorgaben kurzfristig angepasst werden (aus den Erfahrungen der Vorjahre bspw. Startwellen je 500/1000 Teilnehmer o.ä. geteilt). 

Registrierung

> Eine Anmeldung ist für die Teilnahme an der Laufsportveranstaltung erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter. Durch den Veranstalter werden folgende Daten des Teilnehmers / der Firma erhoben: Firmenname, Name und Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Geschlecht, E-Mail-Adresse, ggf. Konfektionsgröße, Telefonnummer, Platzierung, Streckenlänge, Wettkampfzeit.

> Die Erfassung der erreichten Wettkampfergebnisse (Teilnahme, Gesamtplatzierung pro Streckenvariante, Streckenlänge, Wettkampfzeit) bei den Veranstaltungen werden in die Ergebnisliste aufgenommen.

> Die Abmeldung, einschließlich von der Ergebnisliste, ist jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter möglich. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung der Gebühr für die Anmeldung bleibt davon unberührt.

> Der Veranstalter beauftragt die Firma Sportwelt Timing und in Kooperation RaceResult mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs. Diese stellt dazu ihr Internet-Portal zur Verfügung. Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch RaceResult im Auftrag von der Sportwelt Veranstaltungs GmbH eine digitale Rechnung erstellt und dem Team-Captain per Email zugesandt. Der Team-Captain bestätigt mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen formlos sein Einverständnis zum elektronischen Rechnungsversand.

> Die Firma RaceResult übernimmt im Namen des Veranstalters den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet die Beträge automatisch den Teilnehmern zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren, PayPal, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung und dem somit geschlossenem Vertrag als erteilt.

Datenerhebung und -verwertung       

> Die dem Veranstalter übermittelten personenbezogenen Teilnehmerdaten / Teilnehmerinnendaten gem. Abs. „Registrierung“ werden vom Veranstalter gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Laufsportveranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer / die Teilnehmerin in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

> Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufsportveranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers / der Teilnehmerin in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

> Es werden Name, Vorname, Geschlecht, ggf. Verein oder Unternehmen, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers / der Teilnehmerin zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen sowie im Internet) der Laufsportveranstaltung abgedruckt bzw. veröffentlicht.

> Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann jederzeit seine erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten für die Laufsportveranstaltung widerrufen oder die Berichtigung bzw. Löschung der gespeicherten Daten verlangen. In diesem Falle endet auch die Teilnahme an der Laufsportveranstaltung und es besteht kein Gewinnanspruch, sowie kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Der Widerruf ist über die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu richten an kontakt@sport16.de.

> Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin dem Erhalt des Newsletters des Veranstalters und Mails mit Informationen zu dieser Veranstaltung und weiteren Laufveranstaltungen des Veranstalters zu.

> Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist berechtigt, jederzeit die zu seiner / ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Veranstalter einzusehen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt. Das Auskunftsersuchen ist über die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu richten an kontakt@sport16.de.

Sonstige Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss            

> Das Aufstellen von privaten Pavillons / Zelten / Fahnen etc. ist nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter erlaubt. Das betrifft auch das Auslegen und Verteilen von Werbeprospekten und Flyern außerhalb offiziell gebuchter Pavillons und Zelte.

> Private Grills, offenes Feuer oder Gasflaschen oder Fremdcaterings sind nicht erlaubt.

> Aus logistischen Gründen ist das Mitbringen und die Anlieferung von Speisen und Getränken von Drittanbietern in die Pavillons / Zelte nicht gestattet.

> Der Veranstalter ist nicht für Utensilien, Gegenstände oder Standeinrichtungen der Teams verantwortlich. Wir empfehlen die Abgabe von Utensilien und Wertgegenständen an der zentralen (kostenfreien) Gepäckabgabe.

> Die Teilnehmer sind angehalten, den anfallenden Müll in den Müllcontainern zu entsorgen.

> Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für diesbezügliche Schäden und verloren gegangene Gegenstände aus.

> Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

> Bei widrigen Wetterbedingungen und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik, Naturereignisse, Feuer, behördliche Anordnungen, Pandemien, etc.) behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer den Lauf zu verschieben bzw. abzusagen, abzubrechen, oder Zelte geschlossen zu halten.            
In diesem Fall stimmt der Teilnehmer einer einmaligen Verschiebung auf ein neues Datum in einem angemessenen Zeitraum zu.     
Es werden nur Kosten erstattet, für die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung noch keine Leistungen beauftragt hat; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.            

> Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

> Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

> Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

> Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die angegeben Daten vom Veranstalter und seinen Partnern (wie z.B. der DAK Gesundheit) genutzt werden können, um die Teilnehmer über Vorteile und Neuigkeiten zu informieren und zu beraten oder künftige Veranstaltungen zu bewerben. Das gilt auch für etwaige Informationen per E-Mail, Telefon oder SMS. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

> Veranstalter ist die Sportwelt Veranstaltungs GmbH, Merseburger Str. 156, 06110 Halle (Saale).

> Gerichtsstand ist Halle (Saale). Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

Salvatorische Klausel

> Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Stand: Fassung vom 22.01.2024